aktuell 2020
Bienenzuchtverein 1908 Limbach-Bohnental
Basis ist die Satzung zu Vereinsgründung vom 5.12.1908 und die Vereinssatzung Stand 30.5.1992. Darüber hinaus die zwischen 1992 und 2018 beschlossene Satzungsänderungen bis hin zur 2018 überarbeiteten Satzung Stand 9.4.2018 in der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Zweck des Vereins
(1) Kameradschaftlicher Zusammenschluss der Imker in Limbach und benachbarter Gemeinden.
(2) Förderung der Bestäubung der Pflanzen und dadurch natürliche Steigerung der Ernteerträge.
(3) Förderung eines artenreichen Lebensraumes.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Personen die Interesse an Bienenhaltung und Natur haben, können Mitglied werden.
(2) Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
(3) Aktives Mitglied ist jedes imkernde Vereinsmitglied das gleichzeitig im zentralen Verwaltungsprogramm saarländischer Imker (OMV) mit den aktuellen Völkerzahlen gemeldet ist.
(4) Alle nichtimkernden Vereinsmitglieder (außer Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende) werden automatisch Fördermitglieder des Vereins und zahlen nur den Vereinsbeitrag. Stichtag 15. März des Jahres.
§ 3 Mitgliederbeitrag
(1) Zur Durchführung von Vereinsaufgaben ist ein Jahresbeitrag erforderlich, dessen Höhe jeweils in einer Generalversammlung beschlossen wird.
(2) Der jeweils gültige Beschluss ist als Anhang der Satzung beigefügt und wird bei Beitragsänderungen jeweils ergänzt.
(3) Hinzu sind von jedem imkernden Mitglied jährlich die vom Kreisverband, Landesverband der Imker und dem Deutschen Imkerbund in der Abgabehöhe festgelegten Abgaben zu entrichten: Kreisverbandsbeitrag, Landesverbandsbeitrag, Deutscher Imkerbundbeitrag, Versicherungsbeitrag und Werbebeitrag.
(4) Die Mitglieder, die 50 Jahre Beitrag gezahlt haben, werden ohne Antrag Ehrenmitglieder – ohne Jahresbeitrag.
(5) Eine Fördermitglieder können neben der Überweisung des Mitgliedsbeitrages zum Verein einen frei wählbaren Zusatzbeitrag entrichten.
§ 4 Aufgabe des Vereins
(1) Zusammenarbeit der Mitglieder mit kameradschaftlicher Unterstützung in Theorie und mPraxis bei der Bienenhaltung.
(2) Pflege und Naturschutz in Zusammenarbeit mit naturschutzbetreibenden Vereinen.
(3) Weitere Aufgaben können bei der jährlichen Generalversammlung beschlossen werden.
(4) Förderung leistungsfähiger Bienenvölker durch natürliche Zucht wofür jedes aktive Mitglied jährlich 15 € Zuschuss aus der Vereinskasse beim Erwerb einer Zuchtkönigin beim Zuchtwart des Vereins erhält.
(5) Verteilung von Informationen zur Imkerei an die Mitglieder und die Öffentlichkeit.
§ 5 Wahl des Vorstandes
(1) Der Verein hält jährlich eine Jahreshauptversammlung (Generalversammlung, Mitgliederversammlung) ab, in der über die Jahresarbeit des zurückliegenden Jahres gesprochen wird.
(2) Auch eine Rechnungslegung mit Kassenprüfung ist hierbei erforderlich.
(3) Die Durchführung der Satzung obliegt dem Vorstand, der sich aus den: 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, Schriftführer, ndem Seuchenwart (Fachwart Bienengesundheit), dem Zuchtwart und 1
Beisitzer zusammen setzt und alle 2 Jahre neu zu wählen ist. Außerdem ist jährlich 1 Kassenprüfer für 2 Jahre zu wählen, sodass sich praktisch 2 gewählte Prüfer jährlich überschneiden.
(4) Bei der Abstimmung ist die 2/3tel Mehrheit erforderlich.
(5) Die Versammlung ist immer beschlussfähig unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder.
§ 6 Tod eines Mitglieds
(1) Bei Ableben eines Mitgliedes stiftet der Verein 1 Seelenamt.
(2) Außerdem wird jährlich ein Seelenamt für die Lebenden und Verstorbenen des Vereins gehalten.
§ 7 Abstimmung
(1) Bei Ausgaben bis zu 50 € kann der Vorsitzende frei verfügen.
(2) Bei Ausgaben bis 250 € kann der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheiden.
(3) Bei Ausgaben über 250 € müssen die Mitglieder abstimmen, hierbei entscheidet die einfache Mehrheit.
§ 8 Präsente und Geschenke
(1) Darüber entscheidet der Vorstand von Fall zu Fall.
§ 9 Ausschluss
(1) Bei vereinsschädigendem Verhalten kann ein Mitglied durch Mehrheitsbeschluss der Generalversammlung ausgeschlossen werden.(2) Bei Ausbleiben von Beiträgen durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes im Rahmen der Monatstreffen reagiert werden.
§ 10 Vereinsauflösung
(1) Der Verein kann nur durch eine Generalversammlung aufgelöst werden.
(2) Vorhandenes Vereinsvermögen ist anteilsmäßig an die Mitglieder aufzuteilen.
§ 11 Vereinslokal
(1) Das Vereinslokal wird in den monatlichen Imkertreffen (Februar bis Juni, September bis November) per einfachem Mehrheitsbeschluss festgelegt und die Treffen vorab in den Nachrichtenblättern Tholey und Schmelz angezeigt sowie per Email oder ähnlichen elektronischem Wege an die Mitglieder übermittelt.
§ 12 Generalversammlung
(1) Die Einladung erfolgt über die Nachrichtenblättern Tholey und Schmelz sowie per Email.
§ 13 Datenschutz
(1) Der Bienenzuchtverein 1908 Limbach-Bohnentalspeichert in einem Verwaltungsprogramm (OMV von jedem Mitglied (außer Fördermitgliedern) die folgenden personenbezogenen Daten (pbD): Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum, Eintrittsdatum, Funktion im Ortsverein, Telefonnummer, E-mail, Völkerzahl und Honigschulungslehrgang. Außerdem werden die Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Imkerbund (DIB), zum Landesverband der Saarländischen Imker (LSI), zum Kreisverband Saarlouis und zum Bienenzuchtverein 1908 Limbach-Bohnental sowie der Versicherungsbeitrag gespeichert. Beim Austritt eines Mitglieds werden seine Daten zum Jahresende gelöscht.
(2) Nutzungsrechte für diese personenbezogenen Daten haben der Kreisverband Saarlouis, der LSI und der DIB.
(3) Der Kreisverband Saarlouis, in dem der Bienenzuchtverein 1908 Limbach-Bohnental Mitglied ist, hat Zugriff auf folgende Datenkategorien: Name, Anschrift, Geschlecht, Name des Ortsvereins,
Funktion im Ortsverein, Telefonnummer, E-mail und Völkerzahl.
(4) Der Bienenzuchtverein 1908 Limbach-Bohnental führt eine Liste als Excel-Datei, in der alle Mitglieder mit folgenden personenbezogenen Daten (pbD) aufgeführt sind: Name, Anschrift, Funktion im Ortsverein, Telefonnummer, E-mail, Aktives oder Fördermitglied. Auf die Liste hat der Kassierer und der 1. Vorsitzende Zugriff. Die Daten werden den Vereinsmitgliedern schriftlich zur Verfügung gestellt. (pbD) von Mitgliedern, die nicht aufgeführt werden sollen, werden auf der Ausgabeliste unkenntlich gemacht. Die Liste wird vom Vorsitzenden ausgegeben. Dort ist auch das Unkenntlichmachen schriftlich oder per E-mail mitzuteilen.
Nicht Teil der Satzung: gesammelte Änderungsvorschläge, noch zu Beschließen
1 Zweck des Vereins
(1) Kameradschaftlicher Zusammenschluss der Imker in Limbach und benachbarter Gemeinden.
ERGÄNZUNG: Alle aus grammatikalischen Gründen geschlechtsspezifisch in der Satzung verwendeten Ansprachen gelten, sofern nicht gesondert vermerkt, für alle juristischen Geschlechter in Deutschland uneingeschränkt und gleichermaßen.
§ 9 Ausschluss
(2) Bei Ausbleiben von Beiträgen durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes im Rahmen der Monatstreffen reagiert werden.
Ergänzung: und ein Ausschlussantrag nach §9 Satz 1 gestellt werden.