Im Rahmen der Mittelalterausstellung im Heimatmuseum Neipel 2001 wurden einige mittelalterliche Fundstellen der Umgebung integriert.
Im Rahmen der Mittelalterausstellung im Heimatmuseum Neipel 2001 wurden einige mittelalterliche Fundstellen der Umgebung integriert.
Im Rahmen der Mittelalterausstellung im Heimatmuseum Neipel 2001 wurden einige mittelalterliche Fundstellen der Umgebung integriert.
Grabungsplan der Ausgrabung in Düppenweiler 1985
Abb. zur Verfügung gestellt vom Heimatmuseum Düppenweiler, Zeichnung: G. Britz.
Ausstellungsdauer: Herbst 2001-Frühjahr 2002
Konzeption: Edith Jäckel und Eric Glansdorp
Publikation:
E. Glansdorp, Heimatmuseum in Neipel bietet Sonderausstellung, Nachrichtenblatt Tholey 41, 19.10.2001
Ausgehend vom Neufund einer Ofenplatte aus dem alten “Längler-Haus” in Tholey-Neipel mit Herstellungsdatum 1618 wurde eine Ausstellung mit weiteren, in Privatbesitz befindlichen Ofenplatten der Renaissance erstellt, die aus dem Raum Schmelz stammen.
Die Platte wurde dem Museum von Herrn Oswald Scherer, Neipel zur Verfügung gestellt.
oben: Ofenplatte von 1574, Fundort Schmelz-Außen
Leihgabe der Kunstglaserei Petry – Schmelz
links: Ofenplatte von 1551, Fundort Schmelz-Außen
Leigabe von Marlene Schweizer
Es werden jedoch nicht nur Ofenplatten des 16. und 17. Jh gezeigt. Eine Reihe von Exponaten an Herden bis hin zum Dauerbrandofen des frühen 20. Jh. dokumentiert deren Entwicklung.
Ein “Windofen”, (Leihgabe
V. Heck) der 2. Hälfte des 19. Jh. steht am Beginn der Küchenherde in unserem Raum.
Presseinfo
Die Interessengemeinschaft Ortsgeschichte Neipel ist stets bestrebt das Heimatmuseum in Neipel aktuell und abwechslungsreich zu gestalten. So hat der Neufund einer gusseisernen Ofenplatte aus dem Jahre 1618 in Neipel den Anstoß zu unserer Sonderausstellung gegeben. Immer wieder tauchen diese Schmuckstücke früher Eisengießkunst des südlichen Hunsrückraumes auf. So ist es uns gelungen wertvolle Unikate aus Privatbesitz zusammen zu tragen, um sie in dieser Ausstellung zu präsentieren. Auch ein zweiter Raum wurde umgestaltet und zeigt jetzt eine Schulklasse wie wir sie noch aus den 40iger Jahren in Erinnerung haben. Beide Angebote sind in das Gesamtarrangement integriert und bilden so ein abgerundetes Ganzes. Wir weisen darauf hin, dass das Museum am 04.11.01 noch einmal von 15.00 bis 18.00 Uhr geöffnet ist, um dann seine Tore für das Jahr 2001 zu schließen. Andere kulturelle Angebote, wie die Neipeler Theatertage, werden bis zum Jahresende unser Haus am Mühlenpfad beleben. Wir können auch diese Angebote nur bestens empfehlen und laden hiermit herzlichst ein. (E. Glansdorp, Nachrichtenblatt Tholey 19.10.2001)
Im Rahmen der Mittelalterausstellung im Heimatmuseum Neipel 2001 wurden einige mittelalterliche Fundstellen der Umgebung integriert.
Eine mittelalterlich-neuzeitliche Wüstung zwischen den Ortschaften Lindscheid, Überroth, Scheuern und Neipel.
Eine Reihe von Kleinfunden, die bei einer Sondagegrabung des Heimatvereins Hasborn gefunden wurden, geben erste archäologische Einblicke, was auf der Wüstung zu erwarten ist.
Doch bislang reden nur die schriftlichen Quellen. Eine archäologische Untersuchung des Bereiches ist nicht absehbar.
Bann und Siedlung Hölzerhausen
(Auszug aus: Neipel, ein kleines Dorf im Saarland, Ottweiler 1991.)
Schon mancher unserer Neipeler Bürger wird sich Gedanken darüber gemacht haben, was es mit der untergegangenen Siedlung und dem Bann von Hölzerhausen auf sich hat.
Zunächst muß gesagt werden, daß die Schreibweisen für die untergegangene Siedlung und den Bann in alten Dokumenten sehr verschiedene waren. Sie reichen von Holzers, Heltzers, Hilscherhausen, Hiltzenhausen, St. Peters Bann (nach der dort gestandenen Kapelle, die dem hl. Petrus geweiht war) über Holzenhusen, Eltzerhausen und Hilgerhausen oder Hultzerhausen in den Schriften des späteren Besitzers, des Baron von Busecks, Herr zu Eppelborn. Die verschiedenen Schreibweisen sind zum größten Teil auf Sprachwandlung zurückzuführen.
Hölzerhausen war ein ehemals gesonderter Bann mit Siedlung und Kapelle, die dem hl. Petrus geweiht war. Er umfaßte eine Fläche von etwa 400 Morgen Land, welches durch die Gemarkungen von Neipel, Lindscheid, Niederhofen, Überroth und Scheuern eingeschlossen war. Bei Überroth reichte er bis an den Hasborner Bann.
Siedlung und Kapelle lagen im Flurdreieck Niederhofen, Überroth und Scheuern wie eine alte Karte zeigt. Aus dieser alten Karte aus dem Jahre 1778 (die aus dem Landeshauptarchiv Koblenz stammt), als die Kapelle und der Bann von Höltzerhausen mit Sicherheit noch existent waren, ist der Standort der Kapelle und die Grenzen des Höltzerhausener Bannes gegen den Hasborner Bann ganz klar zu ersehen. Das Kreuz auf halber Höhe des Weges von Überroth nach Scheuern (Hargart-Weg) auf der linken Seite, doch etwas zurück, gibt ungefähr den Standort der St. Peterskapelle (Kapelle von Höltzerhausen) an. Ob sich dort bei der Kapelle auch die Siedlung Höltzerhausen befand oder daß sie auf der rechten Seite des Weges von Überroth nach Scheuern im Flurteil Wustwieschen lag, kann heute nicht mehr genau gesagt werden. Möglich ist beides.
Ein Grenzstein des Hölzerhausener oder St.-PetersBannes stand bis etwa 1960 in Staudtflürchen, ein Gewannteil der Gemeinde Neipel, an der Ecke eines Stück Landes, welches vom Dorfhirten genutzt wurde. Auf der einen Seite des Grenzsteines war ein Kreuz eingemeißelt. Die Landqualität ist als gut zu bezeichnen. Oberamtmann Moser, Pfalz-Zweibrückischer Verwalter des Amtes Schaumburg schreibt 1791 …
“auf dem St. Petersbann stehet eine Kapelle mit Eremitenwohnung. Wie bei Neipel bemerkt ist, ziehet solcher ins Dorf hinein und zwei Neupeler Häuser stehen auf Hilscherhausener Grund!’
Bei Moser wird von zwei Neipeler Häusern auf Hilscherhausener Grund gesprochen, im Landesarchiv von Saarbrücken ist in einem Dokument von drei Häusern die Rede. Doch ohne Zweifel handelt es sich bei diesen Häusern um diejenigen die “in der Kasperswies” und “Am Bärenberg” (ehemaliger Standort des Hirtenhauses) gestanden haben.
Später kamen weitere Häuser hinzu und erst im Jahre 1891 kamen alle auf dem Hilscherhausener Grund stehenden Häuser (bis dahin 7) mit dem dazugehörigen Grund und Boden, auch die entsprechenden Gewannteile (in der Kasperswies, am Bärenberg, und die große Stegwies) durch den Gemeinderatsbeschluß offiziell zur Gemeinde Neipel. Bei den beschriebenen 7 Häusern handelt es sich laut Gemeinderatsbeschluß um die Häuser 1 2 und 3 in der Kasperswies (Gaschbersch-Häuser und Friedrien Haus); die Häuser 4, 5 und 6 am Bärenberg (Hirtenhäuser Haus Kuhn und Haus Groß) und das Haus Nr. 29 “An der Mühl”, jetziges Haus Jäckel neben der obersten Neipeler Mühle.
Aber auch der in einem Beschwerdebrief eines Anwalts der Benediktinerabtei Tholey (siehe Bericht “Unsere Heimat im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit”) angegebener Zeuge “Caspar Matheiß”, wohnhaftig in des Junckherrn von Wecklingen (Wendlingen) freyen hauß zwischen Scheuren und Neipel wohnte auf dem Höltzerhausener Bann. In diesem Beschwerdebrief von 1630 klagt der Anwalt der Abtei die bewaffneten Angriffe von lothringischen Beamten auf die beiden Allodialdörfer Neipel und Scheuern aus dem Jahre 1612 an.
Unter den 15 angeführten Zeugen ist auch der oben genannte “Matheiß Caspar”.
Er wohnte im Flurteil “Auf der Rötelkaul” im Hause des Junkers von Wecklingen (Wendlingen). Der Höltzerhausener Bann wurde nämlich im Anschluß an das Besitztum durch die Niederrheinische Reichsritterschaft an die Herrn von Wecklingen (Wendlingen) übereignet. (Siehe auch nachfolgenden Bericht.)
Da die Einwohner damals Leibeigene des Grundherren (also Unfreie) waren, wird das Haus des Junkers als freies Haus angegeben. Wir finden uns damit in voller Übereinstimmung mit einigen älteren Mitbürgern von Neipel, die noch in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts von einem Haus zwischen Neipel und Scheuern gesprochen haben.
Vielleicht war dieses Haus auch das dritte Neipeler Haus auf dem Höltzerhausener Bann, von dem im L. H. A. Saarbrücken in einer Urkunde gesprochen wird. Mit Sicherheit aber war der “Matheiß Caspar” einer der Vorfahren der “Gaschbersch” Familien, die noch heute im Flurteil “Kaspers Wies” wohnen.
Die meisten Berührungspunkte hatte der Hölzerhausener oder St.-Peter-Bann mit der Ortschaft Neipel. Nicht nur daß zwei Drittel des Landes den Bauern und Bürgern der Gemeinde Neipel gehörten (und auch heute noch gehören) auch die angrenzenden Gewannteile geben Zeugnis von der engen Bindung der Bürger von Neipel zum Hölzerhausener Bann.
So grenzt z. B. das Gebäude der obersten Neipeler Mühle an den Distrikt “an der Heide” das Hölzerhausener Bannes. Der Flur “In der großen Stegwies” grenzt “an die Heide” ebenso wie der Bärenberg.
“In der Kasperswies”, “Andres Betzem” und “Aeners Bungert” haben als gemeinsamen benachbarten Flurteil des ehemaligen Hölzerhausener Bannes den “Häschelberg”.
Der Distrikt jeldges Garten” grenzt an den “Hinteren Häschelberg” und gegenüber dem Neipeler Gewannteil “Im Staudtflürchen” liegt die Gemarkung “Haarkämmchen”. Es ist also nicht abwegig die Ansicht des Oberamtmannes Moser zu bestätigen, daß vorwiegend Neipeler Bauern den Hölzerhausener Bann bewirtschafteten. Die im Steuerverzeichnis der Taxa generalis des Bistums Trier von 1330 genannte Besteuerung der Pfarrei Hölzerhausen mit 22 Schilling gegenüber Scheuern mit 13 Schilling, die an anderer Stelle schon einmal genannt wurde, spiegelt die höhere Leistungsfähigkeit diese’s Fleckens wider. Hölzerhausen war offenbar die größere dieser beiden Siedlungen. Daß die Eigentumsrechte des Bannes von Hölzerhausen den Bauern von Neipel, Niederhofen, Überroth und Scheuern gehörten, wie Moser 1791 schreibt, war wohl nicht immer so.
Der Streit beschäftigte die Gerichte in Nancy (unter lothringischef Herrschaft) und in Zweibrücken (unter Pfalz-Zweibrückischer Herrschaft).
Mit welcher Intensität die Gegner ihre unterschiedlichen Positionen vertraten mag der Interessierte in den Akten nachlesen.
(L. H. A. Koblenz – Best.24/992)
Im Jahre 1825 wurde der ehemalige Bann von Hölzerhausen endgültig der Gemeinde Scheuern überschrieben.
Kapelle und Pfarrei Höltzerhausen
Höltzerhausen war nicht nur ein gesonderter Bann und Siedlung, es stand dort auch eine Kapelle die dem hl. Petrus geweiht war. Vor dem Jahr 1500 war Holzerhausen auch Kirchort und Pfarrei. (Dieter Stärk – Die Wüstungen des Saarlandes – 1976 Minerva Verlag Saarbrücken).
Da in einem alten Dokument Höltzer (Eltzer) hausen als allzeit zur Gemeinde Neipel gerechnet wird (siehe Bericht über Bann und Siedlung) waren auch die Bürger des Ortes Neipel Pfarrangehörige von Höltzershausen, noch bevor Scheuern mit Pfarrkirche und Pfarrei auftaucht. Auch die an anderer Stelle beschriebene in den Steuerlisten der Taxa generalis des Bistums Trier 1330 angegebene höhere Besteuerung der Pfarrei Höltzerhausen gegenüber Scheuern ist damit zu erklären, da vorübergehend Bauern aus der Ortschaft Neipel den Höltzerhausener Bann bewirtschafteten und somit zu einer höheren Finanzkraft der Pfarrei beitrugen. Die Kapelle mit dem Patronatsrecht ging 1467 von Emich vom Löwenstein an Friedrich von Greiffenklau, dem Herrn von Buseck (Bubach-Calmesweiler) über. Theodorich von Greiffenklau präsentiert 1523 dem Archidiakon von Tholey einen Geistlichen namens Peter Textoris von Lebach für die Kirche in Höltzershausen. 1523 und 1687 wird das Petrus-Patrozinium bestätigt. Philipp Franz von Buseck überließ dann 1689 das Patronatsrecht sowie alle übrigen Pfründe an der Kapelle der Abtei Tholey.
Um den Besitz von Höltzershausen und der dortigen Kapelle gab es schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten zwischen der Abtei Tholey und dem Herrn von Buseck. Diese Streitsache konnte nur gerichtlich geschlichtet werden. Da die Abtei das Patronatsrecht beanspruchte, es aber nicht durchsetzen konnte, kam es zu einem Verzicht auf das Patronat durch die Abtei. Hierzu die Übersetzung einer alten Urkunde:
“Verzicht auf die Kapelle zu Hülzershausen durch den Herrn Nikolaus Vietor und Rückgabe an die Herrschaft von Buseck und Löwenstein”.
Ich unten genannter, der von der wohlgeborenen Freifrau von Löwenstein verwitwete von Buseck, Frau zu Eppelborn und Calenbacherweiler das Patronat über das genannte Hölzerhausen im Besitz habe, bekenne kraft dieser Urkunde gegenüber jedermann, daß ich nach Annahme der Investitur von jetzt ab und fürderhin nicht beabsichtige das genannte Patronat zu behalten, viel weniger einige Früchte und Vorteile aus dem genannten Patronat zu genießen oder zu suchen auf welches Recht hin und Vorwand das auch geschehen möge. Ich verzichte also auf das genannte Patronat und gebe es in den früheren Stand mit dem vollen Recht es jemand zu übertragen in die Hände der Eigentümer zurück.
Bei meiner Herrin Wohltäterin bedanke ich mich für die mir erwiesene Gunst und Gnade und verspreche für Gesundheit und Wohlergehen für das Herrschaftliche Haus Eppelborn pflichtschuldigst für die ganze Zeit meines Lebens aus Dankbarkeit in meinen Meßfeiern und im Gebet den Allmächtigen zu bitten.
Zur Urkunde dieses obengenannten habe ich dieses eigenhändig geschrieben und unterschrieben in Gegenwart der Ehrwürdigen Herren Pastoren, nämlich des Herrn Pastor Mathias ?, Pastor zu Exweiler, Herrn Ludwig Scholandt, Pastor zu Lebach, Herrn Peter Fellander, Pastor zu Eppelborn. Schon im Jahre 1689 verzichtete Philipp Franz von Buseck auf das Patronat und alle übrigen Pfründe an der Höltzerhausener Kapelle und gab sie an die Abtei Tholey zurück. Im Jahre 1747 bewarb sich ein Pastor Johannes Bruno Duchard, der aus Luxemburg stammte, für die Seelsorge in Höltzerhausen. Für Höltzerhausen, welches unter lothringischer Oberhoheit stand war Luxemburg natürlich Ausland. Somit mußte, trotz Zustimmung des Trierer Bischofs, der sich bewerbende Pastor Johannes Bruno Duchard beim Herzog von Lothringen den Antrag auf die Staatsbürgerschaft von Lothringen stellen.
Zu dieser Zeit war Stanislaus Leszcynski, ein abgedankter Polenkönig, Herzog von Lothringen. Doch zuerst die Übersetzung der Urkunde für die Genehmigung des Beneficiums durch die Trierer Behörde:
Bericht über die Übernahme des Benefiziums in Hölzershausen durch Herrn Johannes Duchard, ausgefertigt durch die Kanzlei des Archivdiakonats Tholey am 17.1.1748.
Hofrichter des Erlauchten und Hochwürdigen Herrn D. Lothar Karl Franziskus Josef L. B. Schenk zu Schmitburg, Herr in Gmünden, Lauffersweiler … Erzbischöflicher Domherr in Trier, Archivdiakon zum hl. Mauritius in Tholey.
Allen und jedem einzelnen unserer Untertanen, die diese Angelegenheit betrifft, Gruß im Herrn.
Wir setzen euch davon in Kenntnis, daß wir die Präsentationsurkunde über das einfache Benefizium in Hölzershausen, das in gesicherten und ausreichenden Zehnten besteht und das durch den Verzicht des geehrten Herrn Barons von Buseck, Domherr der Kathedralkirche zu Bamberg und Herbipolis, zuletzt unangefochtener Inhaber, nunmehr bekannt geworden…, im Einvernehmen mit dem geehrten Herrn Buseck als Verleiher zu Gunsten des wohlachtbaren Johannes Bruno Duchard, Kleriker der Diözese Trier erhalten haben.
Nachdem wir die Echtheit der Urkunde gebührend geprüft haben, haben wir uns entschlossen, dem Herrn Johannes Bruno Duchard das vorgenannte Benefizium zu gestatten und ihn darin einzusetzen.
Er wird treu und gehorsam sein dem Hochwürdigen Herrn Erzbischof von Trier, dem hiesigen Archidiakon, ihren Beamten und Richtern. Ihre Aufträge wird er, wann immer er dazu aufgefordert wird, treu durchführen.
Die Rechte und Einkünfte des genannten Benefiziums wird er bekommen und sie verteidigen, es sei denn, daß er sich ein anderes kirchliches Benefizium erwirbt, dann wird er es auf irgend eine Art zurückgeben.
Nachdem er den Eid abgelegt hat und das katholische Glaubensbekenntnis gesprochen hat, haben wir dem oben genannten Herrn Johannes Bruno Duchard das oben genannte Beneficium simplex genehmigt und ihn durch Auflegung unseres Biretts investiert und wir übertragen ihm die Kapelle in Hölzerhausen und belehnen ihn damit und schreiben sie ihm hiermit zu.
Wir beauftragen darüber hinaus die einzelnen Untertanen, die oben genannt sind, daß sie den Herrn Johannes Bruno Duchard aufnehmen und ihm alle Rechte und Einnahmen aus dem Beneficium simplex ohne Abstriche zuteil werden lassen.
Gegeben zu Trier unter Beifügung des Siegels des obengenannten Hofes und eigenhändig unterschrieben am 19. 1. 1748
Johannes Weinmarus Piper?
Zum hl. Mauritius in Tholey
In französischer Sprache:
Zur Kenntnis genommen und registriert im Verzeichnis der kirchlichen Angelegenheiten von Lothringen und Barrois am 4. 5. 1751
P. Guierre …
Nach der Genehmigung des Beneficiums an der Kapelle von Höltzershausen für den luxemburgischen Pastor Johannes Bruno Duchard durch die Trierer Behörde, mußte nun noch die Gewährung der lothringischen Staatsbürgerschaft abgewartet werden.
Unsere Heimat unterstand damals einem abgedankten polnischen König und infolgedessen mußte auch der dem Antrag des Pastors Johannes Bruno Duchard auf Änderung seiner Staatsbürgerschaft von der Luxemburgischen in die des Herzogtums Lothringen zustimmen. Da sich der abgedankte Polenkönig Stanislaus Leszczynsky der nun Herzog von Lothringen war, bei seiner Abdankung ausdrücklich die Beibehaltung seiner sämtlichen Titel vorbehalten hatte, erschien nun zusätzlich in seinem Briefkopf der des Herzogs von Lothringen. Da das Patronatsrecht an der Kapelle von Höltzershausen im Besitz des Barons von
Buseck war, mußte auch der Antrag auf Gewährung der lothringischen Staatsbürgerschaft an den antragstellenden Pastor Johannes Bruno Duchard und die Genehmigung derselben über ihn abgewickelt werden.
Später übte der Pastor von Scheuern die Pfarrechte in Höltzerhausen aus.
Offensichtlich wurde nur noch an hohen Feiertagen und am Feste Peter und Paul eine Messe gehalten.
Der streitbare Pfarrer von Scheuern P. Exuperius Flander (1751-1787) beschwerte sich in einer Eingabe an seine vorgesetzte Behörde über das seiner Meinung nach unbefugte Singen des Schulmeisters aus Hasborn bei diesen Gottesdiensten. Hier die Abschrift dieser Urkunde:
Pfarrechte in Hölzershausen
Mein Schulmeister in Scheuern hat seit 39 Jahren schon in der Kapelle von Hölzers, im Bereich der Pfarrei Scheuern gelegen, ohne irgendwelche Opposition, am zweiten Ostertag und am zweiten Pfingsttag, sowie am Feste der Apostel Petrus und Paulus, als Schulmeister von Scheuern, die feierliche Messe, die vom ehrwürdigen und erlauchten Herrn D. S. Baron Buseck gestiftet worden ist für diese Kapelle, gesungen.
Jetzt aber, am vergangenen zweiten Oster- und Pfingsttage hat der Bruder Einsiedler Arsenius, der bei der vorgenannten Kapelle wohnt den Schulmeister des Pastors von Hasborn, das im Trierischen liegt bestellt zum Singen der Messen in Hölzers, das in meiner Pfarrei, im Lothringischen liegt.
Damit hat er meinen Schulmeister ausgeschlossen und hat damit die Rechte des ehrwürdigen Herrn Buseck als Inhaber des Benefiziums, verletzt. Dessen klage ich ihn an-. Deswegen wurde der Küster von Hasborn nach Tholey einbestellt und ihm untersagt, in Zukunft in der genannten Kapelle zu singen und ihm erklärt, daß da, wo ich Pastor bin, auch mein Schulmeister und Sänger tätig sei; und mein Schulmeister sei hier seit 39 Jahren tätig, und seine Vorgänger viele Jahre hindurch tätig gewesen seien, ohne daß es dagegen Widerspruch gab. Deswegen dürfe er nicht aus seinem Besitzrecht vertrieben werden. Die Kapelle, die in meiner Pfarrei im Lothringischen gelegen sei, und die Eremiten, die dabei wohnen, seien mir als Pfarrer untergeben und sie müßten auch die Kirche von Scheuern als Mutterkirche anerkennen.
Daher bitte ich untertänigst, daß Euer Ehrwürden und hochgeehrter und gnädiger Herr mir gegen diesem Eremitenbruder beistehe, und daß Euer Gnaden eine schriftliche Anordnung erlassen, daß der Schulmeister von Scheuern auch den zweiten Feiertag von Ostern und Pfingsten und am Fest der Apostel Petrus und Paulus, die Erlaubnis hat, zu singen, und daß in Zukunft der Schulmeister von Hasborn und auch kein anderer Schulmeister keine Erlaubnis bekommt, in dieser Kapelle zu singen, und diese Erlaubnis und dieses Verbot, nachdem es registriert worden ist in der Kanzlei in Nancy, möge mir gütigst zugestellt werden.
Euer untertänigster Diener und Bittsteller von Eurer Ehrwürdigen Hochverehrten und Hochzuachtenden Gnaden.
Pater Exuperius Flander, Profess von Tholey und Pfarrer von Scheuern.
Tholey, den 12. 5. 1772
Niedergang der Kapelle
Obwohl die Siedlung Hölzerhausen schon sehr früh, durch welche Umstände auch immer, entvölkert wurde und wüst fiel, blieb die Kapelle und eine in der Nähe stehende Eremitenwohnung bis Ende des 18. Jahrhunderts erhalten.
Höltzershausen blieb Kirch- und Wallfahrtsort. Jährlich am Feste Peter und Paul wurde die stehengebliebene Kapelle zum Wallfahrtsort für die umliegenden Gemeinden.
An diesem Tage wurde auch Markt abgehalten und vom Hochgerichtsherrn das Weinschenkungsrecht ausgeübt. Der heutige bunte Markt an der Peter-undPaul-Kirmes hat noch seinen Namen davon (Petterschmaart).
Auch die Gewann in der die Kapelle stand, wird heute noch als” Petersmark” bezeichnet.
Ende des 18. Jahrhunderts ist auch die Kapelle von Hölzershausen verfallen. 2 Glocken und 2 Seitenaltäre aus der Hölzerhausener Kapelle wurden in die 1729 erbaute Pfarrkirche nach Scheuern gebracht.
Unter dem Pfarrer Johann Nepomuk Minden (1800-1829) wurde das Schulhaus in Scheuern erbaut, wobei das Gebälk und das Gestein aus der zerstörten Kapelle von Hölzershausen verwendet wurde.
(B. A. Trier Abt. 95 S. 94)
Mit dem Verfall der Kapelle von Hölzerhausen ist für die Gemeinde Neipel, aber auch für die übrigen Bohnentalgemeinden ein Stück historischer Vergangenheit erloschen.
Etwa 1970 fand Herr Geier bei Umbauarbeiten unter einer alten Sandsteinmauer einen ca. 19 cm hohen Kopf aus brauem Sandstein. Verschiedene Experten datieren das Stück ins 12. Jahrhundert.
Es handelt sich um die Figur eines Klerikers, da am Hinterkopf eine Tonsur ausgearbeitet wurde.
R. Schmitt zeigt eine mögliche Verbindung auf zu einer bis heute nicht lokalisierten Kapelle in Schmelz-Goldbach.
Wir freuen uns, dieses in Privatbesitz befindliche mittelalterliche Kunstobjekt mit der Ausstellung „Archäologische Spuren des Mittelalters“, erstmals einem breiten Publikum präsentieren zu können.
Mehr Infos darüber bei:
Reiner Schmitt, Der Goldbacher Kopf, in: Schmelzer Heimathefte Nr.6, 1994, S.107-114.